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Allgemeine Geschäftsbedingungen(Stand 01.01.2020)1. Vertragsabschluss Vertragspartner sind der Leistungsgeber..LG.. (Pension-Restaurant Leffler Seligenthal) und der Leistungsnehmer (Gast). Der Pensionsaufnahmevertrag zwischen den Vertragspartnern ist rechtsgültig vereinbart, sobald das Zimmer/ die Leistung vom LG schriftlich zugesagt ist, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, vom LG bereitgestellt worden ist. der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. 2. Leistungen, Preise, Zahlung Leistungen können im Voraus oder bei Ankunft vom Gast gebucht werden, richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit und können aus wichtigen Gründen vom LG abgelehnt werden. Reservierte Zimmer /Leistungen stehen dem Gast jeweils ab 15Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der LG das Recht vor, bestellte Zimmer ab 18Uhr anderweitig zu vergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind am Abreisetag die Zimmer dem LG spätestens um 10Uhr zur Verfügung zu stellen. Verspätungen in dieser Hinsicht berechtigen den LG, eine weitere Übernachtung in Rechnung zu stellen. Die vereinbarten Preise der erbrachten Leistungen enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht sich der vom LG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Die im Ort zu entrichtende Kurtaxe ist im Preis nicht enthalten und ist direkt vor Ort zu bezahlen. Rechnungen des LG sind sofort nach Zugang innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behält sich der LG das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Buchungen mit mehr als 5 Übernachtungen wird eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% im Voraus fällig. Zahlungen für bestellte Leistungen bei kurzfristiger Anreise werden sofort bei Anreise fällig. 3. Stornierungen Der Gast kann Um- und Abbestellungen von Zimmern/ Leistungen nur schriftlich vornehmen. Der LG behält sich das Recht vor, bei Stornierungen einer Buchung durch den Gast die folgenden Stornogebühren zu erheben, solange die Pension nicht ausgebucht ist 30% der gebuchten Leistung ab 21. Tag vor Anreise 50% der gebuchten Leistung ab 14. Tag vor Anreise 75% der gebuchten Leistung ab 7. Tag vor Anreise Einnahmen der Pension aus anderweitiger Vermietung/Nutzung und ersparter Aufwendungen werden bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern/Leistungen angerechnet. Ferner ist der LG berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten z.B. höhere Gewalt oder andere vom LG nicht zu vertretene Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich; der LG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des LG in der Öffentlichkeit gefährden kann. 4. Verlust und Haftung Gäste sind angehalten, Verluste oder Schäden an ihrem Eigentum bei Entdecken unverzüglich dem LG zu melden, sowie den LG bei der Abfassung von Anzeigen für die Polizei zu unterstützen. Der LG ist in keiner Weise seinen Gästen für Verluste oder Schäden am Eigentum haftbar, welche durch unangemessenes Verhalten oder Fahrlässigkeit von Gästen, höhere Gewalt oder durch Situationen entstehen, in denen der Gast allein für das betreffende Eigentum verantwortlich ist. Auf den hauseigenen Parkplätzen bestehen für dort abgestellte Fahrzeuge grundsätzlich keine Haftung sowie keine Überwachungspflicht des LG. Es ist den Gästen untersagt, Pensions- und Restaurantbereiche zu betreten, die als für die Öffentlichkeit geschlossen gekennzeichnet sind. Gäste sind für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Handlungen des Gastes im Pensions- und Restaurantbereich zurückzuführen sind, haftbar. 5. Ausschlusspficht und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen muss der Gast innerhalb eines Monats nach Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem LG geltend machen. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr. 6. Sonstiges Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen/Getränke in die Pension ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollte eine Ferienwohnung gebucht worden sein, entfällt dieser Punkt. 7. Abschlussbestimmungen Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des LG. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 98593 Floh-Seligenthal. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen treten die möglichst nahe kommenden gesetzlichen Regelungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 8. Rechtliche Hinweise zum Verbraucherstreitbelegungsgesetz Unser Unternehmen unterhält ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu Nichtverbrauchern im Sinne §§ 13, 14 BGB. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Für den Fall rechtsgeschäftlicher Beziehungen zu einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB geben wir folgende Erklärung ab: "Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unseren Vertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Wir sind zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vor der Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. bereit. Folgende Daten zur Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. werden mitgeteilt Straßburger Straße 8, 77694 Kehl Telefon: +49 7851 79579 Telefax: +49 7851 79579 41 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail(at)verbraucher-schlichter(dot)de Diese Schlichtungsstelle ist eine "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" nach § 4 Abs. 2 Satz 2 VSBG. Die Vermittlungsverfahren sind, von Missbrauchsfällen abgesehen, für den Kunden kostenfrei. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist während der Dauer des Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht der Rechtsweg offen. |
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